ePA für alle – ab voraussichtlich dem 15.02.2025

Ab voraussichtlich dem 15. Februar 2025 ist es soweit: Dann startet die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle.

Leider liegen uns Ärzten, Stand Anfang Januar 2025, noch viel zu wenige Informationen vor –insbesondere darüber, wie alltagstauglich die technische Umsetzung ist. Die Software wurde noch nicht bereitgestellt.

Die ePA stellt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens dar. Jeder Versicherte, der nicht widerspricht, erhält eine ePA. Auch Privatversicherte können die ePA nutzen, wenn Ihre Krankenkasse dies anbietet.

Was ist die ePA?

Die ePA ist eine digitale Akte, die alle relevanten Gesundheitsdaten eines Patienten speichert. Diese Daten sind für den Patienten als auch für die behandelnden Ärzte und anderen Gesundheitsfachkräften zugänglich, sie umfassen beispielsweise Informationen zu Vorerkrankungen, Medikamenten oder durchgeführten Behandlungen. Der Vorteil dieser zentralen Speicherung ermöglicht es, dass Ärzte und medizinischen Fachkräfte schneller auf diese Informationen zugreifen, um eine effiziente, individuelle Behandlung zu gewährleisten. Patienten können auch eigene Daten, wie Gesundheitsmessungen oder Papierbefunde, hochladen.

Sicherheit der Daten

Ein wichtiger Aspekt der ePA ist die Sicherheit. Die gespeicherten Daten sind durch moderne Verschlüsselungstechnologien geschützt. Nur Patientinnen und Patienten sowie autorisierte medizinische Fachkräfte können auf die Daten zugreifen. Auch Krankenkassen haben keinen direkten Zugang zu den Informationen. Dies garantiert, dass die Daten privat und sicher bleiben.

Nutzung für die Verbesserung von Versorgung und Forschung

Darüber hinaus sollen die Daten der ePA zur Verbesserung der medizinischen Versorgung verwendet werden. Die in der ePA gespeicherten anonymisierten Daten können für die Verbesserung der Versorgungsqualität, die Prävention von Krankheiten oder auch für die Forschung genutzt werden. Allerdings erfolgt dies nur, wenn die betroffenen Personen nicht widersprochen haben. Die Daten werden dabei pseudonymisiert, das bedeutet, dass sie ohne direkte Angaben wie Name oder Adresse weiterverarbeitet werden. Auch bei der Nutzung dieser Daten gelten höchste Sicherheitsstandards, die von unabhängigen Behörden überprüft werden.

Widerspruch

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wer nicht möchte, dass seine Gesundheitsdaten in der ePA für alle gespeichert werden, kann jederzeit dieser Speicherung widersprechen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur ePA erhalten Sie auf der Webseite der Gematik:

https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle